COS GmbH
Raiffeisenstr. 21
D-77704 Oberkirch
Telefon+49 (0) 7802 / 7027 - 0
E-Mailcos@cosonline.de
Die Westpfälzische Nahverkehrs-Service GmbH arbeitet seit ihrer Gründung mit COSware. Im Laufe der Jahre kamen auch COSware WebApps zum Einsatz, die die Prozesse in der Werkstatt um ein wesentliches optimieren und erleichtern konnten.
Jochen Becherer und Dr. Marco Wittigayer verstärken seit Oktober 2020 die Leitungsebene und unterstützen Firmengründer Fridolin Ritter und Geschäftsführer Roland Baier – Erneut positive Entwicklung im Geschäftsjahr 2020
Schaffen Sie sich neue Freiräume in ihrer Werkstatt durch die intuitiven WebApps für Meister und Arbeitsvorbereiter. Koordinieren und optimieren Sie Ihre Werkstattabläufe einfach und mobil.
Aufwand und Zeitdruck bei der Umsetzung Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung zur Seite! Am 3.
Derzeit schützen wir uns gegenseitig durch respektvolle Distanz. Mit den COSware WebApps bauen wir Brücken durch digitale Mobilität.
Wir alle sind von den derzeitigen Schutzmaßnahmen betroffen, die eine Ausbreitung des COVID-19 / Coronavirus eindämmen sollen.
Eine Neuerung für alle unsere Kunden der COSware Tourenplanung: Unser Partner DAKO stellt seine Daten aus den Digitalen Tachographen in Zukunft über das DAKO-Webportal (www.tachoweb.eu) zur Verfügung.
COSware fokussiert sich mit seiner Werkstattsoftware auf den Monteur. Dieser generiert in der Instandhaltung den Wertstrom für das Unternehmen. Daher freuen wir uns heute, Ihnen das COSware MonteurCockpit ankündigen zu können.
Alle Nutzfahrzeughersteller an einem Ort versammelt. Die richtige Werkstattsoftware für die Instandhaltung der Fahrzeuge gibt es von COS, inklusive mobiler Anwendungen für jede Lebenslage. Kurzum: Die NUFAM 2019 brachte viele gute Gespräche und neue Erkenntnisse.
Die Standardschnittstelle asanetwork ermöglicht eine Verbindung von COSware mit asanetwork-tauglichen Prüfgeräten. Auftragsdaten können damit auf die Geräte übertragen, während die Analyse- und Messergebnisse direkt in COSware-Werkstattaufträgen zurückgespielt werden.
Die Haltestellen des ÖPNV sollen bis 2022 barrierefrei erreichbar sein. Das sieht eine Neuregelung im Personenbeförderungsgesetz vor, spezifiziert in § 8 Abs. 3 des PBefG zur „Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr“.