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Die Haltestellen des ÖPNV sollen bis 2022 barrierefrei erreichbar sein. Das sieht eine Neuregelung im Personenbeförderungsgesetz vor, spezifiziert in § 8 Abs. 3 des PBefG zur „Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr“.
Die „Entity in Charge of Maintenance“, also die für die Instandhaltung zuständige Stelle, kurz ECM, bezeichnet eine Rolle im Eisenbahnverkehr.