COS GmbH
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Die „Entity in Charge of Maintenance“, also die für die Instandhaltung zuständige Stelle, kurz ECM, bezeichnet eine Rolle im Eisenbahnverkehr.
Die Bescheinigung der Betriebssicherheit eines Fahrzeugs kann oftmals ein bürokratisch kompliziertes und im Schadensfall auch juristisch heikles Thema sein.
Auf Basis der EU-Verordnung 445/2011 wurde eine Zertifizierungspflicht für die Instandhaltung von Güterwagen, inklusive eines entsprechenden Anforderungskatalogs, definiert. Außerhalb des Güterverkehrs wird ECM ab 2018 auch für alle anderen Eisenbahninstandhaltungen im Gültigkeitsbereich der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA), also auch im Personenverkehr, Pflicht.
Durch die Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs wurden die vorher integrierten Eisenbahnunternehmen bzw. Staatsbahnen in verschiedene Teilrollen aufgeteilt.
Diese umfassen vor allem die Fahrzeugeigentümer, die Fahrzeughalter, die Fahrzeugbetreiber (also die Eisenbahnunternehmen), die Infrastrukturbetreiber (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) und durch die Richtlinie 445/2011 die für die Instandhaltung zuständige Stelle (Entity in Charge of Maintenance, ECM).
ECM unterteilt sich wiederum in die folgenden vier Teilrollen mit den jeweiligen Aufgaben:
Eine einheitliche ECM-Zertifizierung soll die hohe Qualität im Schienenverkehr nachhaltig sicherstellen. Eine Zertifizierung bestätigt, dass die für die Instandhaltung zuständige Stelle fähig ist, sowohl die Sicherheit eines instandgehaltenen Schienenfahrzeugs sicherzustellen als auch ein Instandhaltungsmanagementsystem zu entwickeln und zu verbessern. Darüber hinaus soll es im Rahmen der Instandhaltungsfunktion möglich sein, Werkstätten und mobile Einheiten zu verwalten.
Die COS GmbH hat gemeinsam mit Kunden aus dem Eisenbahnpersonenverkehr COSware für ECM konzeptioniert und aus Pilotprojekten ist jetzt das Modul ECM hervorgegangen.
Erfahren Sie, wie COSware Sie bei der Einhaltung der ECM-Richtlinien unterstützt und warum ECM auch für Nicht-Schienenfahrzeuge interessant ist.